Treppentürme

Treppentürme  werden in zwei Kategorien unterteilt.

  • Zugänge zu Arbeitsplätzen, Baustellen, Gerüste für die auf der Baustelle BeschäftigtenFluchtwege und Zugänge zur öffentlichen Nutzung
  • Zugänge zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten
  • JLG-Geruestbau-Treppenturm-02
  • JLG-Geruestbau-Treppenturm-03
  • JLG-Geruestbau-Treppenturm-04
  • JLG-Geruestbau-Treppenturm-05
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  • JLG-Geruestbau-Treppenturm

Treppen sollten als Zugang zu Arbeitsplätzen auf Arbeits – und Schutzgerüsten während der Benutzung verwendet werden, wenn:

  • über den Zugang umfangreiche Materialien transportiert  werden
  • die aufstiegshöhe im Gerüst mehr als 10m beträgt oder
  • umfangreiche Arbeiten ausgeführt werden.

Zu den umfangreichen Arbeiten zählen zum Beispiel :

  • Anbringen von kompletten Fassadenverkleidungen
  • Fassadensanierung mit Vollwärmeschutz
  • komplette Dachsanierung
  • JLG-Treppenturm-01
  • JLG-Treppenturm-02
  • JLG-Treppenturm-03
  • JLG-Treppenturm-04
  • JLG-Treppenturm-05

Fluchttreppentürme

Bei den Fluchttreppentürmen handelt es sich um öffentlich genutzte Treppenanlagen aus Systemgerüstteilen, die von Gebäudenutzern oder Besuchern als  Zu- oder Abgänge zu einem Gebäude oder Veranstaltungsort benutzt werden. Die Fluchttreppentürme kommen auch temporär zum Einsatz, wenn zusätzlich Flucht - und Rettungswege benötigt werden. Ihre Anwendung finden sie z. B. bei Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden, bei gleichzeitigem Betrieb oder bei Großveranstaltungen als zusätzliche Erschließungsmöglichkeit bei hoher Besucherdichte.

Diese Fluchttreppentürme müssen der Vorgabe der Landesbauordnung und der Versammlungsstättenverordnung sowie den Anforderungen der DIN 18065 entsprechen.

Kontakt

JL GmbH Gerüstbau
Richard–Hirschmann–Str. 12
73728 Esslingen / Neckar

 

Lieferanschrift:
Ulmer Str. 117
70188 Stuttgart

Tel.: (0711) 34 23 84 40
Fax.: (0711) 34 23 84 50
Mobil: (0152) 09 29 81 35
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Ansprechpartner: 
Frank Jadzinski


 
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